Informationen für Arbeitnehmer aus der EU

Durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird die Aufnahme einer Anstellung in der Schweiz wesentlich erleichtert.
Sie sind offen für neues und möchten Ihre Kenntnisse bei uns einbringen. Oder Sie haben bereits Erfahrung mit dem Arbeiten in der Schweiz und möchten sich verändern. Es erwartet Sie eine unbefristete Anstellung mit der Option zur Festanstellung oder auch nur temporär. Sehr gute Arbeitsbedingungen und eine sehr gute Entlohnung bieten wir Ihnen für Ihre fachlichen Fähigkeiten.
Die Anstellung erfolgt direkt bei uns in der Schweiz. Wir halten uns bezüglich des Lohns immer mindestens an den gültigen Gesamt Arbeitsvertrag (GAV). Je nach Qualifikation und Berufserfahrung auch darüber hinaus. Auch ein 13. Monatsgehalt und weitere Zuschläge sind bei uns selbstverständlich Teil des Einkommens.
Wir unterstützen unsere Mitarbeiter, in allen Belangen, nach unseren Möglichkeiten.
Selbstverständlich organisieren wir zum Arbeitsantritt eine Unterkunft (Kosten müssen vom Mitarbeiter getragen werden). Hierzu arbeiten wir mit einer Mietzentrale zusammen. Für eine erfolgreiche Unterkunftsvermittlung wird eine einmalige Gebühr von 100.00 CHF berechnet. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch ansonsten mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie sich für eine Anstellung interessieren, dann senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Diese können Sie uns gerne als Email an: bewerbung@Arbeitskraefte.ch senden. Sie können uns diese natürlich auch per Post zusenden.